Beratungshilfe

.

Beratungshilfe umfasst die aussergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der Rechtssuchende hat einen geringen Anteil in Form der Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € an die Kanzlei zu entrichten.

 

Es empfiehlt sich, bereits vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Hilfe Beratungshilfe bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht zu beantragen, um nicht später, sofern ein nachträglich gestellter Antrag abgewiesen wird, auf den Rechtsanwaltskosten „sitzen zu bleiben“. Sollte ein nachträglich gestellter Antrag abgewiesen werden, müssen Sie die gesetzlichen Gebühren selbst tragen.

 

Beratungshilfe bewilligt das jeweils für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht, sofern Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Nachfolgend stellen wir Ihnen das entsprechende Formular als Download zur Verfügung. Dieses können Sie bereits zu Hause vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Zudem müssen dem Gericht Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch Beifügung der entsprechenden Belege glaubhaft gemacht werden. Wenn Sie den Antrag bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichtes abgeben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein ausgestellt, den Sie  dem Rechtsanwalt zu Beginn des ersten Gespräches vorlegen wollen.

 

Beratungshilfeformular