Allgemeines
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Für ein gemeinsames Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, um Ihr rechtliches Anliegen zu erörtern, Ihre Fragen zu beantworten und sofern erforderlich die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Einen Termin wollen Sie bitte telefonisch oder durch persönliche Vorsprache mit unserem Sekretariat abstimmen. Unsere Mitarbeiterin wird Sie dabei um eine kurze Schilderung des Sachverhaltes bitten, um zu überprüfen, ob ggf. wichtige Fristen einzuhalten sind.
Damit wir uns im gemeinsamen Gespräch einen umfassenden Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen und Sie effektiv beraten können, ist stets die Vorlage relevanter Unterlagen und Schriftstücke erforderlich. In dem Rechtsgebiet, in dem wir Sie vertreten, finden Sie eine Aufstellung der Unterlagen, die für eine umfassende Beratung notwendig sind.
Legen Sie uns bitte ggf. bereits zugestellte Klageschriften/Urteile usw. vor. Um die einzuhaltenden Fristen genau berechnen zu können, benötigen wir jeweils die Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag).
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Unterlagen zum Thema in den Händen halten, bringen Sie bitte auch diese mit. Ggf. informieren Sie sich bei Abstimmung des Beratungstermines mit unserem Sekretariat über die in Ihrer Angelegenheit mitzubringenden Unterlagen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es sinnvoll, auch den Versicherungsschein oder eine ggf. bereits vorliegende Deckungszusage mitzubringen.
Sofern Sie uns beauftragen, anschließend für Sie tätig zu werden, benötigen wir zudem eine schriftliche Vollmacht. Diese stellen wir Ihnen bereits nachfolgend als Download zur Verfügung.
Diese wird u.a. bei Strafsachen und Bußgeldverfahren benötigt.
Strafvollmacht.pdf
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