Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kommt zum Einsatz, wenn Handlungen ausgeführt werden, die mit einer Strafe belegt sind. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Wir beraten und vertreten sie bei:

 

  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vertretung der Opfer von Straftaten (Nebenklage)
  • Strafvollstreckung (Reststrafenantrag)/ Strafvollzug
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Fahrerlaubnisrecht



Unterlagen die wir benötigen:

- bei Strafrecht:

  • Vorladungsschreiben der Polizei
  • Anklageschrift
  • Strafbefehl mit Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag)

 

- bei Ordnungswidrigkeitenrecht:

  • Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde
  • Bußgeldbescheid mit Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag)