Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kommt zum Einsatz, wenn Handlungen ausgeführt werden, die mit einer Strafe belegt sind. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wir beraten und vertreten sie bei:
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vertretung der Opfer von Straftaten (Nebenklage)
- Strafvollstreckung (Reststrafenantrag)/ Strafvollzug
- Wiederaufnahmeverfahren
- Fahrerlaubnisrecht
Unterlagen die wir benötigen:
- bei Strafrecht:
- Vorladungsschreiben der Polizei
- Anklageschrift
- Strafbefehl mit Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag)
- bei Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde
- Bußgeldbescheid mit Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag)