Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie bei:
- Ehescheidung
- Unterhaltsstreitigkeiten
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Güterrecht
Unterlagen die wir benötigen:
- Stammbuch der Familie/ Heirats- und Geburtsurkunden
- Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate
- aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Unterhaltstitel (z.B. Jugendamtsurkunde/ Urteil)
- Vaterschaftsanerkennung