Arbeits- und Dienstrecht

Das Arbeits- und Dienstrecht regelt die Rechtsverhältnisse in einer abhängigen Erwerbstätigkeit.

 

Wir beraten und vertreten sie bei:

 

  • Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag (z. B. Urlaub, Lohn/Gehalt)
  • Streitigkeiten bezüglich Zeugniserteilung/Zeugnisinhalt
  • Allgemeine Gleichbehandlung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Aufhebungsvertrag, Kündigung)
  • Betreuung von Arbeitgebern/Erstellung von Arbeitsverträgen, Eingruppierung und Tarifrecht
  • betriebliche Mitbestimmung/Betriebsverfassung
  • Disziplinarverfahren


Unterlagen die wir benötigen:

  • Arbeitsvertrag und Änderungen hierzu
  • Tarifvertrag
  • Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Kündigungsschreiben
  • Abmahnungen etc.