Arbeits- und Dienstrecht
Das Arbeits- und Dienstrecht regelt die Rechtsverhältnisse in einer abhängigen Erwerbstätigkeit.
Wir beraten und vertreten sie bei:
- Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag (z. B. Urlaub, Lohn/Gehalt)
- Streitigkeiten bezüglich Zeugniserteilung/Zeugnisinhalt
- Allgemeine Gleichbehandlung
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Aufhebungsvertrag, Kündigung)
- Betreuung von Arbeitgebern/Erstellung von Arbeitsverträgen, Eingruppierung und Tarifrecht
- betriebliche Mitbestimmung/Betriebsverfassung
- Disziplinarverfahren
Unterlagen die wir benötigen:
- Arbeitsvertrag und Änderungen hierzu
- Tarifvertrag
- Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Kündigungsschreiben
- Abmahnungen etc.